Wichtige Hinweise zu unseren Vermittlungshunden
Transparenz ist uns im Tierschutz wichtig. Bitte lesen Sie die folgenden organisatorischen und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie sich für einen Hund bewerben.
Medizinische Vorsorge & Kastration
Alle Hunde in unserer direkten Obhut werden geimpft, gechippt und – sofern alt genug – kastriert.Ausnahmen sind möglich, wenn es Gründe gibt, die es erforderlich machen, von den oben genannten Leistungen abzuweichen. Wir übernehmen keine Garantie, dass angeblich kastrierte Tiere auch wirklich kastriert sind und/oder dass diese OP ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Etwaige Regressansprüche sind ausgeschlossen.
Woher kennen wir so genau die Geburtsdaten der Tiere?
Tun wir nicht. Wir nehmen den Tag und den Monat, an dem die Hunde ins Tierheim kommen und lassen dann den Tierarzt das Hündchen begutachten und das Geburtsjahr schätzen. Anders ist es bei Fundtieren leider nicht möglich. Auch übernehmen wir keine Garantien, auch wenn wir aus der Erfahrung heraus die ungefähre spätere Größe der Hunde schätzen können. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Externe Vermittlungshilfe & Pflegestellen
Wir geben auch anderen Tierschützern Vermittlungshilfe, indem wir ihre Tiere vermitteln oder die Tiere auf unserer Homepage und in die Portale einstellen. Für Tiere anderer Organisationen übernehmen wir keine Haftung oder Regress für mögliche angegebene Leistungen, auch wenn sie durch uns vorgestellt werden.
EU-Richtlinien für Hunde aus der Türkei
Aufgrund verschärfter EU-Einreisebestimmungen (Tollwuttiter-Test) gelten folgende Fristen für die Einreise nach DeutschlaAufgrund der neuen EU-Richtlinien weisen wir darauf hin, daß sich Interessierte an erwachsenen Hunden aus der Türkei etwa 3 Monate gedulden müssen. Welpen aus der Türkei werden aufgrund dieser Bestimmungen mindestens 7 Monate alt sein, bevor sie nach Deutschland einreisen dürfen.
Ihr Team vom Tierheim





